Regenbogen-Präludium: Stellungnahme der Stadt zur Bemalung der Zeppelintribüne

MONTAG, 2. NOVEMBER 2020, ZEPPELINTRIBüNE

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Wie die anderen Medien auch bekam curt heute (13:43 Uhr) die Pressemitteilung der Stadt Nürnberg zum „Regenbogen-Präludium“. Wird zuerst versucht, zu erklären, warum die Farbe bzw. das Kunstwerk unbedingt entfernt werden mussten, sucht man nun doch den Austausch und das Gespräch mit der Künstlergruppe, “ob der temporäre künstlerische Appell an die Gesellschaft verstetigt” werden könnte. Ohne dabei den Denkmalschutz zu vergessen.
Wir sagen: KLAR, das muss gehen! Und das geht auch, denn Denkmalschutz hat viele Gesichter. Hier dann vielleicht sogar ein ganz buntes, das zur Kunst steht. Wir hoffen auf eine Weiterführung des „Regenbogen-Präludium“ und darauf, dass hierbei ganz viel gelernt wird über Kunst, Kunstverständnis und dass man manche Dinge tun muss, obwohl man weiß, sie werden weggewaschen.

Nachrichten aus dem Rathaus
Nr. 1101 / 02.11.2020

Stellungnahme der Stadt zur Bemalung der Zeppelintribüne

Eine anonyme Künstlergruppe brachte am Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Arbeit mit dem Titel „Regenbogen-Präludium“ auf der Zeppelintribüne auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände an. Mit der damit verbundenen Aussage identifiziert sich die Stadt Nürnberg.
Im Laufe des 28. Oktober 2020, dem Tag der Anfertigung der künstlerischen Intervention „Regenbogen-Präludium“, untersuchte das Hochbauamt der Stadt die bemalten Stellen an der Zeppelintribüne. Dabei wurde festgestellt, dass die angebrachte Farbe bei längerer Dauer in den porösen Naturstein der Fassade eindringen und sich somit nicht wieder entfernen lassen würde. Außerdem waren Teile der bemalten Stellen durch das Vordach des Mittelbaus der Tribüne nicht ausreichend der Witterung ausgesetzt, die die angebrachten Farben auf natürliche Weise hätte entfernen können. Ein Teil der bemalten Stellen war zudem auf Grund von Baufälligkeit bereits mit einem Schutznetz gesichert. In der Folge musste ein Fachunternehmen beauftragt werden, um die Farbe sachgerecht von der Bausubstanz zu trennen.

Die Zeppelintribüne ist verwaltungsintern dem Liegenschaftsamt der Stadt zugeordnet. Dieser Dienststelle oblag es aufgrund der Tatsache, dass die Künstlergruppe anonym und ohne Wissen und Zustimmung der Stadt gehandelt hat, aus versicherungstechnischen Gründen und zur Wahrung der städtischen Interessen eine Strafanzeige zu stellen. Dies ist gängige Vorgehensweise, unabhängig davon, warum eine nichtgenehmigte Bemalung stattgefunden hat. Dies schließt eine Beurteilung, ob man die künstlerische Intervention und deren Intention begrüßt oder nicht, ausdrücklich nicht mit ein. Die Stadt identifiziert sich mit der Aussage des Kunstwerks und fordert die anonyme Künstlergruppe zu Gesprächen auf, um gemeinsam zu überlegen, ob der temporäre künstlerische Appell an die Gesellschaft verstetigt und gleichzeitig den Anforderungen des Denkmalschutzes Genüge getan werden kann. Die Auseinandersetzung mit dem Erbe der NS-Zeit ist ein zentrales Anliegen, die auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände auch mit den Mitteln der Kunst geführt werden muss.

Die Bauten auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände stehen seit dem Jahr 1973 unter Denkmalschutz. Der Stadtrat beschloss zudem im Jahr 2004 einstimmig Leitlinien zum künftigen Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände. Der Kulturausschuss des Stadtrats präzisierte diese Leitlinien 2011 durch ein Konzept für temporäre Kunst auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände. Der nun angestrebte Erhalt der Gebäude wurde mit aufklärerischer Bildungsarbeit verknüpft. 2019 wurden im Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin und im Hochbauamt Stabsstellen eingerichtet, um die durch Bund, Freistaat und Stadt Nürnberg getragene Sanierung der Zeppelintribüne und des Zeppelinfelds und deren Weiterentwicklung zu einem Lern- und Begegnungsort zu begleiten.”

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Nachrichten aus dem Rathaus
Stadt Nürnberg
Nr. 1101 / 02.11.2020
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