FREITAG, 19.04.2019 / 19.00-02.00 Uhr
Kellerbühne, Clubbühne // Gegen die Stille am Feiertag gibt es für euch ein buntes Lineup mit Kabarett, Live-Musik und Tanz.

Pressetext:

Im Jahre 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der „Münchener Heidenspaß-Party“ und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am „stillen“ Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist.

Warum sollte ein humanistischer Freigeist als Ausdruck seiner religionsfreien Weltanschauung am Karfreitag nicht tanzen dürfen? Was genau soll einen Gottesdienstbesucher stören, wenn in Erlangen eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet?“ Auf Antrag des Bund für Geistesfreiheit genehmigte die Stadt Erlangen bereits im letzten Jahr das Karfreitagsevent im E-Werk. Die Auflagen wurden eingehalten und es kam während der Veranstaltung zu keinerlei Problemen. Während die Freigeister im E-Werk tanzten und sich am Informationstisch mit dem bfg austauschten, konnten die Gläubigen gänzlich ungestört ihrem Glauben nachgehen. Somit konnten alle Menschen den Feiertag im Rahmen ihrer Gesinnung zelebrieren. Nach Meinung des Bundes für Geistesfreiheit, darf es eine Privilegierung einzelner Religionsgemeinschaften gegenüber der Gesamtbevölkerung nicht geben. Der Gesetzgeber sollte das Feiertagsgesetz endlich ändern, denn der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Deswegen laden wir nun alljährlich am Karfreitag mit einem bunten Lineup dazu ein, sich zu informieren, das Tanzbein zu schwingen und einen Heidenspaß zu haben.


E-WERK

Fuchsenwiese 1
91054 Erlangen

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KARTE

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