Corona: Neue Lockerungen für Veranstalter ab 15.06.
#Corona, #Kino, #Konzert, #Kultur, #Theater
Schritt für Schritt kehrt die Normalität zurück. Die bayrische Staatsregierung hat am 26. Mai neue Lockerungen angekündigt, die auch eine Rückkehr von Live-Kultur ermöglichen: Theater, Musik und Kino ab 15. Juni. Allerdings, natürlich, unter Auflagen.
Das heißt für Konzerte, Theater und andere kulturelle Veranstaltungen, Kino mal ausgenommen:
- Open-Air-Veranstaltungen sind auf 100, Indoor-Sachen auf 50 BesucherInnen beschränkt.
- In beiden Fällen herrscht Maskenpflicht
- Außer für die KünstlerInnen, wenn die Maske an der Ausübung der Aufführung hindert
- Es ist ein Abstand von 1,5 Metern zu MItmenschen einzuhalten
- Außer diese Mitmenschen singen oder spielen ein Blasinstrument, dann 2 Meter
- Tickets müssen mit Zuweisung von Platznummern und personalisiert erstellt werden
- Ein Reinigungs- und Lüftungskonzept muss vorliegen
- Jede Veranstaltung über 10 Personen muss eine Woche vorher bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden
Kinobetrieb ist auch ab 15. Juni grundsätzlich möglich. Das Digitalministerium soll ein Konzept erarbeiten, wie.
Schon ab 02. Juni dürfen die Biergärten bis 22 Uhr geöffnet bleiben, die Freibäder öffnen am 08. Juni.
Hier gehts zum Bericht der Kabinettsitzung.
Und hier zur Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
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